"Die Verfügung der IV-Stelle Aarau vom 17. November 2021 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei ein jährlicher Assistenzbeitrag in Höhe von CHF 113'704.40 (d.h. CHF 10'336.75 pro Monat) auszurichten. Eventualiter sei die Sache zwecks Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. Januar 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: