1. 1.1. Der 1978 geborene Beschwerdeführer leidet an amyotropher Lateralsklerose (ALS) mit unter anderem progredienter Parese der Hände und Beine. Seit der erstmaligen Anmeldung am 18. Februar 2015 sprach ihm die Beschwerdegegnerin diverse Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) wie Hilfsmittel, eine Hilflosenentschädigung sowie eine ganze Invalidenrente zu. Mit Verfügung vom 7. Dezember 2017 sprach ihm die Beschwerdegegnerin zudem einen Assistenzbeitrag an tatsächlich erbrachten Assistenzstunden im Betrag von monatlich durchschnittlich Fr. 8'323.55 bzw. jährlich maximal Fr. 91'559.05 zu.