1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 5. November 2021 aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 1'000.00 zu bezahlen. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreterin; 2-fach) die Beschwerdegegnerin das Bundesamt für Sozialversicherungen -9- Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten