1. Die A. ist als Arbeitgeberin der Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes, Bern, zur Erfüllung der Beitragspflicht angeschlossen. Nach Durchführung einer Arbeitgeberkontrolle erliess die Ausgleichskasse am 17. September 2021 eine Beitragsverfügung, worin sie die Arbeitgeberin verpflichtete, AHV/IV/EO-, ALV-, FAK- und MEK SMGV-Beiträge sowie Verwaltungskosten von insgesamt Fr. 7'934.00 (inklusive Zinsen und Gebühren) für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 nachzuzahlen. Die dagegen erhobene Einsprache vom 15. Oktober 2021 wies sie mit Einspracheentscheid vom 5. November 2021 ab.