in ihrem Bericht vom 31. März 2021 fest, der Beschwerdeführer solle beim Übertritt in die Schule begleitet werden, bis er ein solides Sprechverhalten vorweise (VB 6 S. 2), und präzisierte dies in ihrem Bericht vom 24. November 2021 lediglich dahingehend, dass "meistens" monatelange bis jahrelange wöchentliche bis zweiwöchentliche Sitzungen notwendig seien, bis eine solide Basis für das Sprechen erreicht werde, was beim Beschwerdeführer sicherlich bis nach dem Übertritt in die Schule andauern werde (BB 3). Damit ist nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit einem Abschluss der Psychotherapie innerhalb eines bestimmten zeitlichen Horizonts zu rechnen (vgl. E. 3.4. hiervor).