das übergeordnete Therapieziel sei, dass der Beschwerdeführer in normaler Lautstärke auch ausserhalb der häuslichen Umgebung mit Kindern und Erwachsenen sprechen könne (VB 6 S. 2). Gemäss diesen Ausführungen bezweckt die Therapie eine Verbesserung der Gesamtentwicklung und ist nicht unmittelbar auf die Eingliederung ins Erwerbsleben gerichtet. Hinzu kommt, dass die behandelnde Ärztin keine Angaben zur maximalen Therapiedauer zu machen vermochte. So hielt med.