12 IVG gegeben sind, divergierender Ansicht. Die Schlussfolgerung der RAD- Ärztin, dass weder eine zuverlässige Prognose gestellt noch eine zeitlich begrenzte Dauer der Therapie angenommen werden könne, ist aufgrund der diesbezüglich relevanten Angaben in den Akten indes durchaus einleuchtend. Die behandelnde Ärztin führte zwar aus, für eine gute Prognose spreche, dass der Beschwerdeführer in der bisherigen Therapie Fortschritte vorweise (VB 1.3 S. 4; 6 S. 2). Die RAD-Ärztin hielt diesbezüglich jedoch fest, nur bei etwa der Hälfte der Kinder normalisiere sich das Sprechverhalten, wobei der Erfolg wiederum zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten eintrete (VB 8 S. 2).