Für den Beschwerdeführer sei die Psychotherapie von enormer Bedeutung. Er habe unter dieser Behandlung bereits Fortschritte gezeigt, so dass die Therapie zwingend fortgeführt werden sollte, um eine Eingliederung ins Schul- und Erwerbsleben zu erleichtern und anhaltend verbessern zu können (Beschwerdebeilage [BB] 3). -8-