2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 8. November 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Dezember 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 8. November 2021 sei aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Versicherungsleistungen aus IVG auszurichten. 3. Eventualiter: Es sei die Streitsache zur Ergänzung des Sachverhalts (Gutachten) und zur Neuverfügung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.