3. 3.1. Grundlage für die angefochtene Verfügung vom 3. November 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 153) bildeten der Bericht der behandelnden Kinderärztin vom 16. Februar 2021 (VB 129) sowie der Abklärungsbericht vom 27. Mai 2021 (Erhebung am 27. April 2021; VB 138) und die Stellungnahme der Abklärungsperson vom 21. Oktober 2021 (VB 152). Diese gelangte zum Schluss, dass der Beschwerdeführer weiterhin bei sämtlichen relevanten Lebensverrichtungen mit Ausnahme von "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" auf regelmässige nicht altersgemässe Dritthilfe angewiesen sei.