2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Dezember 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 03.11.2021 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab 01.02.2021 eine Hilflosenentschädigung schweren Grades sowie ein Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsmehraufwand von mindestens 4 Stunden pro Tag zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. -3-