such des Beschwerdeführers um Erhöhung der Hilflosenentschädigung hin führte die Beschwerdegegnerin erneut Abklärungen durch und sprach dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 4. März 2015 revisionsweise ab 1. Februar 2015 eine Entschädigung wegen mittlerer Hilflosigkeit zu.