1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. November 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 138) zu Recht insbesondere gestützt auf die Stellungnahme des RAD-Arztes med. pract. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Praktischer Arzt, vom 27. März 2021 (VB 134) verneinte.