"1. Die Verfügung vom 4. November 2021 sei aufzuheben und stattdessen sei der Versicherten ab 1. Juli 2020 eine halbe Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen zur Vornahme von weiteren medizinischen Abklärungen. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihr sei die unterzeichnete Rechtsanwältin als unentgeltliche Vertreterin beizuordnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -3-