1.3. Am 4. Dezember 2019 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in persönlicher, beruflicher und medizinischer Hinsicht. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sowie nach einer Abklärung an Ort und Stelle wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 4. November 2021 ab. 2. 2.1. Am 1. Dezember 2021 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte Folgendes: