3.3. Da Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG revidiert wurde (Erwägung 2.3. hiervor), ist zunächst zu prüfen, ob die zitierte Rechtsprechung des Versicherungsgerichts von dieser Rechtsänderung seit dem 1. Januar 2021 betroffen ist. Aus der Botschaft vom 16. September 2016 zur EL-Reform lässt sich zu Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG Folgendes entnehmen: "Neu wird bei im Heim lebenden Personen in der EL-Berechnung nur noch die Heimtaxe für diejenigen Tage berücksichtigt, welche vom Heim auch tatsächlich in Rechnung gestellt werden (erster Teilsatz). Dadurch wird gewährleistet, dass über die EL nur Heimkosten bezahlt werden, die auch tatsächlich entstanden sind.