Im Urteil VBE.2017.235 vom 19. September 2017 hat sich das Versicherungsgericht erneut mit der Frage befasst, ob für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in stationären Wohneinrichtungen bzw. in Pflegefamilien eine Taxbegrenzung vorliege. Das Versicherungsgericht entschied, dass es an einer rechtlichen Grundlage zur Taxbegrenzung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG fehle (Erwägung 4.4.). Deshalb falle eine volle Heimtaxe von Fr. 220.00 an, welche bei der EL-Berechnung als Ausgabe gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG anzuerkennen sei (Erwägung 4.4.4.).