3.2. In dem von den Parteien zitierten Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2015.464 vom 10. November 2015 wurde festgehalten, dass der Kanton Aargau eine spezielle Taxbegrenzung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 lit. a ELG für den Aufenthalt von Kindern in Kinder- und Jugendheimen oder Pflegefamilien nicht kenne (Erwägung 4.3.3.). Das Versicherungsgericht ermittelte eine Tagestaxe von Fr. 140.00 (Erwägung 4.4.1.). Da jedoch die -6-