2 ELG-AG beträgt die Tagestaxe bei stationären Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Fr. 102.00, wenn Bezügerinnen und Bezüger ohne Hilflosenentschädigung oder einer leichten Hilflosenentschädigung betroffen sind und gemäss § 2 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 Fr. 136.00, wenn Bezügerinnen und Bezüger einer mittleren oder schweren Hilflosenentschädigung betroffen sind.