vorliege (Beschwerde S. 7). Die Kantone seien zudem nicht verpflichtet, eine Tagestaxe vorzusehen und könnten stattdessen auch die effektiven Kosten berücksichtigen. Eine Gesetzeslücke liege nicht vor (Beschwerde S. 7 ff.). 1.3. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin bei der EL-Berech- nung des Beschwerdeführers ab 1. Juli 2020 zu Recht eine Begrenzung der anrechenbaren Tagestaxe auf Fr. 102.00 vorgenommen hat.