1.4. In teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Einsprachen passte die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 2. November 2021 die Tagestaxe rückwirkend seit Juli 2020 auf Fr. 102.00 an und rechnete dem Beschwerdeführer monatlich Familienzulagen von Fr. 200.00 als Einnahmen an. 2. 2.1. Mit Beschwerde vom 1. Dezember 2021 stellte der Beschwerdeführer folgende Anträge: " 1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 02.11.2021 sei aufzuheben.