Im Übrigen entspreche Dr. med. D. nicht den fachlichen Anforderungen für neuropsychologische Tätigkeiten. Daher könne auf seine neuropsychologischen Abklärungen nicht abgestellt werden (vgl. Replik S. 5). Dass eine Diskussion der Resultate des SRSI mit den beiden involvierten Neuropsychologinnen stattgefunden habe, gehe aus der Konsensbeurteilung vom 3. August 2021 nicht hervor (vgl. Replik S. 5). - 16 -