Sie würden aus diesem Grund zusätzlich die Diagnose einer selbstunsicheren Persönlichkeitsstörung bestätigen, da die Angst vor Kritik und Bewertung über das Mass hinausgehe, "wie sie bei einer Autismus-Betroffenen vorliegen würde" (VB 32 S. 14). Nachdem in der ersten Version des Berichtes vom 31. März 2020 nur die Diagnose einer ängstlich-vermeidenden Persönlichkeitsstörung (F60.6) und die Verdachtsdiagnose einer Posttraumatischen Belastungsstörung (F43.1) gestellt worden waren (VB 25 S. 7), wurden in der zweiten Version des Berichts vom 31. März 2020 sodann die Diagnosen einer ängstlich-vermei- denden Persönlichkeitsstörung (F60.6), eines Asperger-Syndroms (F84.5)