Nach den neuen Kriterien des ICD-11 benötige die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung zudem keine Zurückführbarkeit mehr bis ins Kindes- oder Jugendalter (vgl. Stellungnahme vom 9. März 2022 S. 8). Hinsichtlich der neuropsychologischen Untersuchung sei festzuhalten, dass diese unter Medikation stattgefunden habe und solche Testungen für ASS-Betroffene genau das seien, was sie gut könnten (vgl. Stellungnahme vom 9. März 2022 S. 9). Der Entscheid habe für die Beschwerdeführerin weitgehende finanzielle, soziale und psychische Folgen. Es gehe "um eine Anerkennung ihres jahrelangen Leidens durch ihre Diagnosen".