H. und lic. phil. I.) seien ausgewiesene Spezialistinnen in der Abklärung von ADHS, ASS, PTBS, kPTBS, dissoziativen Störungen und Persönlichkeitsstörungen. Ihren Erfahrungshorizont könnten sicher nicht alle Kollegen aufweisen (vgl. Stellungnahme vom 9. März 2022 S. 4, 6). Dr. med. D. habe sich bezüglich der Funk-tionsbeeinträchtigungen, dargestellt durch das Mini-ICF, in der Stellungnahme vom 10. November 2021 nicht geäussert (vgl. Stellungnahme vom 9. März 2022 S. 4). Beschwerdevalidierungen mit Relevanz dürften nur durch Neuropsychologen ausgeführt werden. Zudem habe die Beschwerdeführerin keine kognitive Störung.