So sei Asperger keine neuropsychologische, sondern eine psychiatrische Diagnose (vgl. Stellungnahme vom 9. März 2022 S. 3). Erneut sei nicht beachtet worden, dass die Kinder der Beschwerdeführerin fremdplatziert würden. Wie Dr. med. D. erneut von Ressourcen als Mutter sprechen könne, sei unklar. Es werde zudem wiederholt gesagt, die Beschwerdeführerin mache die Administration selbstständig, obwohl seit 2020 eine Beistandschaft bestehe, sowohl für sie als auch für ihre beiden Töchter (vgl. Stellungnahme vom 9. März 2022 S. 3, 10). Sie (med. pract. H. und lic.