3.2.3. In seiner ergänzenden Stellungnahme vom 26. Januar 2022 hielt Dr. med. D. fest, weder habe sich klinisch eine PTBS feststellen lassen noch würden sich psychosoziale Belastungsfaktoren wie familiäre Probleme mit dem Ex-Ehemann "als Eingangskriterium hin zu extremer Belastung" qualifizieren. Überdies seien bei der Beschwerdeführerin im Rahmen der Begutachtung typische Trauma-Folgesymptome nicht klinisch objektivierbar gewesen. Auch depressive Symptome mit Freud- und Interessenverlust, Antriebslosigkeit und depressivem Affekt seien unter anderem nicht festzustellen gewesen.