Der psychopathologische Befund sei unprofessionell und einseitig (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 7). Das Funktionsniveau nach dem Mini-ICF werde nicht beschrieben, obwohl dies "bei der aktuellen Begutachtung zum Standard gehör[e]" (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 8). Sie würden die Beschwerdeführerin als maximal 50 % arbeitsfähig in einer auf ihr Störungsbild angepassten Tätigkeit sehen, wenn die Kinder fremdbetreut würden (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 11). -6-