Die Ehe sei jedoch auseinandergegangen und die Kinder würden fremdplatziert werden und hätten schon seit längerer Zeit Beistände (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 5). Es werde von Dr. med. D. nicht darauf eingegangen, dass die Beschwerdeführerin beruflich zweimal an der Prüfung gescheitert sei und immer wieder Stellen verloren habe, da sie Probleme mit den Mitarbeitern und Vorgesetzten gehabt habe, und mit welchen Schwierigkeiten und Unterstützungshilfen bei der Erziehung ihrer Töchter gearbeitet worden sei (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 6 f., 10). Der psychopathologische Befund sei unprofessionell und einseitig (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 7).