Das neuropsychologische Gutachten sei lege artis erstellt worden. Allerdings würden sich damit nur die kognitiven Beeinträchtigungen feststellen lassen, und ASS-Betroffene hätten sehr oft keine kognitiven Einschränkungen (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 4). Zudem sei es unter Medikation durchgeführt worden und deshalb wenig aussagekräftig bezüglich der ADHS (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 5). Soweit Dr. med.