seien (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 3). Die Hauptprobleme, die Kriterien von ADHS, der ASS und der Persönlichkeitsstörung seien nicht untersucht worden. Daher würden sie das Gesamtgutachten und insbesondere das Gutachten von Dr. med. D. in Frage stellen. Das von Dr. med. D. angewandte Beschwerdevalidierungsverfahren sei "aus einem Bereich, der […] Psychiatern nicht erlaubt sei, zu erheben". Dieses sei nur für Neuropsychologen genehmigt (Stellungnahme vom 10. November 2021 S. 3 f., 10). Das neuropsychologische Gutachten sei lege artis erstellt worden.