2.6. Mit Eingabe vom 22. Februar 2022 teilte MLaw Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden, die Übernahme des Mandats als Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit und ersuchte gleichzeitig um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung. 2.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. März 2022 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtsverbeiständung bewilligt, und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter mit Wirkung ab 22. Februar 2022 wurde Rechtsanwalt MLaw Andreas Hübscher ernannt. 2.8. Mit Replik vom 14. April 2022 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme von med. pract. H. und lic. phil. I. zu den Akten und stellte folgende Rechtsbegehren: