2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Oktober 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Gleichzeitig reichte sie eine mit "Einsprache gegen den IV Entscheid 26.10.2021 […]" betitelte Stellungnahme von med. pract. H., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, und Fachpsychologin lic. phil. I., J., ein. 2.2. Mit Eingabe vom 2. Dezember 2021 liess die Beschwerdeführerin den Mandatsträgerwechsel ihrer Vertretungsbeistandschaft mitteilen und reichte weitere Unterlagen ein.