1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt tätig gewesen als Verkäuferin im Teilzeitpensum sowie als Hausfrau, meldete sich am 26. November 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche, medizinische und persönliche Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten von Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Praktischer Arzt, Q., und den Fachpsychologinnen für Neuropsychologie lic. phil. E. und lic. phil. F., G. vom 3. August 2021).