Dieser Umstand sowie die fehlenden Berufskenntnisse in einer Verweistätigkeit werden bereits mit dem herangezogenen Tabellenlohn des niedrigsten Kompetenzniveau 1 berücksichtigt (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 8C_549/2019 vom 26. November 2019 E. 7.7). Hinsichtlich des Merkmals der Dienstjahre ist zu beachten, dass die Bedeutung der Dienstjahre im privaten Sektor abnimmt, je niedriger das Kompetenzniveau ist. Mit Blick auf das der Festlegung des Invalideneinkommens zu Grunde liegende Kompetenzniveau 1 kommt einer langen Betriebszugehörigkeit daher keine relevante Bedeutung zu (Urteil des Bundesgerichts 9C_455/2013 vom 4. Oktober 2013 E. 4.1 mit Hinweisen).