4.2.2. Dr. med. N. diagnostizierte in ihrem Bericht vom 14. April 2021 beim Beschwerdeführer rezidivierende Schwindelbeschwerden sowie einen Tinnitus aurium beidseits. Zudem empfahl sie weitere augenärztliche Abklärungen aufgrund der subjektiven Sehschwäche rechts sowie die Durchführung eines Vitaminstatus (VB 51.43). Zwar fehlt in der RAD-Stellungnahme vom 17. September 2021 von Dr. med.