Im Oktober 2021 finde noch eine Kontrolle am C. statt, in welcher entschieden werde, ob eine Materialentfernung vorgenommen werde. Eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bleibe bis auf weiteres bestehen. Nach Eingang der Berichte und Bildgebung aus dem C. könne über das weitere medizinische und administrative Procedere entschieden werden (VB 51.2).