4.1.9. RAD-Arzt Dr. med. D. führte in seiner Beurteilung vom 17. September 2021 aus, versicherungsmedizinisch sei zusammenfassend festzuhalten, dass mit den vorliegenden Einwänden sowie den neuen medizinischen Unterlagen keine neuen Tatsachen geltend gemacht würden, welche einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit hätten. Somatisch bestehe ein klinisch und in der Bildgebung stabiler Befund, der die angegebenen Schmerzen nicht kausal erklären könne. Dem psychiatrischen Bericht sei dann aber zu entnehmen, dass ein gestörtes Krankheitsverständnis vorliege.