Die Stapediusreflexe seien rechts nicht nachweisbar und links vorhanden. Die Videonystagmographie zeige keine Spontannystagmen, eine regelrechte peripher-vestibuläre Erregbarkeit, rechts minim schwächer im Vergleich zu links. Der Kopfimpulstest sei beidseits regelrecht, ohne Hinweise auf pathologische Korrektursakkaden (VB 51.43 S. 1 f.). Weiter führte Dr. med. N. aus, die peripher-vestibuläre Funktion sei altersentsprechend unauffällig. Sie empfehle weitere augenärztliche Abklärungen aufgrund der subjektiven Sehschwäche rechts. Zudem empfehle sie bei dem Patienten die Durchführung eines Vitaminstatus und gegebenenfalls Substitution eines Vitaminmangels (VB 51.43 S. 2).