Betreffend Befund wurde ausgeführt, der HNO-Status sei bis auf ubiquitär gerötete Schleimhäute bei Nikotinabusus unauffällig. Ein Romberg-Test sei aufgrund der Rückenschmerzen nicht durchführbar. Der Unterberger-Test sei sehr unsicher und nicht vollständig durchführbar gewesen. Bei der Lagerungsprüfung würden kein Schwindel und kein Nystagmus bestehen. Es - 11 -