Die bisherige Tätigkeit als Metallarbeiter sei nicht zumutbar, da die Anforderungen der ausschliesslich stehend / gehend zu verrichtenden, körperlich mindestens leicht bis mittelschweren, allenfalls auch mittelschweren Tätigkeit mit häufigem Arbeiten in länger dauernder vorgeneigter Rumpfposition zu hoch seien. Ganztags zumutbar sei eine leichte bis mittelschwere Arbeit, wechselbelastend, ohne Tätigkeit in länger dauernd vorgeneigter und / oder verdrehter Rumpfposition sowie ohne Arbeit mit Exposition der Wirbelsäule gegenüber Erschütterungen und Schlägen (VB 27 S. 2).