Die Anforderungen an diese ausschliesslich stehend / gehend zu verrichtende, körperlich mindestens leicht bis mittelschwere, allenfalls auch mittelschwere Tätigkeit mit häufigem Arbeiten in länger dauernder vorgeneigter Rumpfposition seien zu hoch. Zumutbar seien ganztags leichte bis mittelschwere Arbeiten, wechselbelastend, ohne Tätigkeiten in länger dauernd vorgeneigter oder verdrehter Rumpfposition und ohne Arbeit mit Exposition der Wirbelsäule gegenüber Erschütterungen und Schlägen (VB 23). - 10 -