4.1.3. Im provisorischen Kurzbericht der L. vom 24. Februar 2021 führte Dr. med. M., Fachärztin für Physikalische Medizin und Rehabilitation, aus, es bestünden ruhe- und belastungsabhängige Schmerzen lumbal sowie schmerzbedingt eine eingeschränkte LWS-Beweglichkeit. Die Tätigkeit als Metallarbeiter sei nicht zumutbar. Die Anforderungen an diese ausschliesslich stehend / gehend zu verrichtende, körperlich mindestens leicht bis mittelschwere, allenfalls auch mittelschwere Tätigkeit mit häufigem Arbeiten in länger dauernder vorgeneigter Rumpfposition seien zu hoch.