In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit in angestammter Tätigkeit führte der RAD- Arzt aus, anhand der vorliegenden Akten würden körperlich belastende Tätigkeiten seit Juli 2019 andauernd nicht in Frage kommen. Zur Diskussion stehe die Arbeitsfähigkeit für angepasste leichte Tätigkeiten aus rheumato- logisch-neurochirurgischer Sicht. Gemäss dem neurochirurgischen Bericht des C. vom 19. Oktober 2020 werde ein Wechsel in eine angepasste Tätigkeit empfohlen.