Es sei ein unabhängiges polydisziplinäres Gutachten in Auftrag zu geben. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. Dezember 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Dezember 2021 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.