1. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. Hauptbegehren: 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung vom 26.10.2021 der SVA-Aargau, IV-Stelle, aufzuheben und die Sache sei zur neuen Begründung und Entscheidung und zwecks Eintretens an die Vorinstanz zurückzuweisen. Hinsichtlich der Kosten des vorliegenden Verfahrens: 2. Es seien die Verfahrenskosten der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung aufzuerlegen.