Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog die Akten der Unfallversicherung bei und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 26. Oktober 2021 eine vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Mai 2021 befristete ganze Invalidenrente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Oktober 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 29. November 2021 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " Vorfragen: