So sind die Betriebskosten des Pflegeheims Herosé aus den Hotel-, Pflege- und Betreuungstaxen, inkl. der Bezahlung der Sonderleistungen, sowie durch Einnahmen aus weiteren Dienstleistungen, privaten Spenden und öffentlich-rechtlichen Beiträgen zu decken (vgl. § 14 f. des Reglements der Beschwerdeführerin über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti [Taxreglement Pflegeheime / SRS 8.8-2] vom 11. Mai 2015). Der Betrieb wird mithin hauptsächlich durch zweckbestimmte Gebühren finanziert, wobei sich die öffentliche Hand allenfalls an den durch die individuellen Pflegebeiträge un- -7-