5. 5.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, beim Pflegeheim Herosé handle es sich um einen eigenwirtschaftlichen Betrieb in Form einer unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Weder bestünden eine über die Subjektfinanzierung hinausgehende finanzielle Teilhabe und insbesondere eine staatliche Defizitgarantie durch die Einwohnergemeinde, noch seien solche vorgesehen. Arbeite das Pflegeheim Herosé nicht wirtschaftlich und könne seine Betriebskosten nicht vollumfänglich über die erhobenen Taxen decken, sei das Betriebsdefizit durch den sogenannten Pflegeheimfonds zu begleichen. Für diesen Fonds werde indessen kein Steuersubstrat verwendet.