1.2. Strittig und zu prüfen ist demnach nachfolgend, ob der Beschwerdegegner zu Recht im Rahmen des Voranmeldungsverfahrens gemäss Art. 36 AVIG seine ursprüngliche Verfügung vom 17. März 2021 wiedererwägungsweise aufgehoben und mit der Begründung, das Pflegeheim Herosé trage als Staatsbetrieb kein Betriebsrisiko, dessen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung verneint hat.